A. Generelle Bestimmungen
1.1. Anwendungsbereich und Geltung
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen, Veranstaltungen und Produkte (nachfolgend gemeinsam: „Dienstleistungen“) – kostenpflichtig oder gratis – welche die HOHER KASTEN DREHRESTAURANT UND SEILBAHN AG (nachfolgend: HKDS AG) erbringt.
Sobald der Kunde eine Dienstleistung der HKDS AG in Anspruch nimmt, anerkennt er die Geltung der AGB der HKDS AG. Eine schriftliche Ausgabe dieser AGB kann bei der HKDS AG oder online bezogen werden.
Soweit nicht in der untenstehenden Rubrik «B. Dienstleistungen der HKDS AG» eine abweichende besondere Bestimmung vorgesehen ist, gelten für sämtliche Dienstleistungen der HKDS AG die nachstehend formulierten generellen Bestimmungen. Sie bilden hierbei einen integralen Vertragsbestandteil.
1.2. Vertragsabschluss
Der Vertrag mit der HKDS AG kommt mit der vorbehaltslosen Annahme, d.h. mit dem Kauf einer oder mehrerer gesellschaftseigener Dienstleistungen zustande. Von diesem Zeitpunkt an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag inklusive dieser AGB wirksam.
Ein Vertrag kommt erst mit der Bestätigung der HKDS AG (Annahme/Ticketausgabe) der schriftlichen, telefonischen oder elektronischen Buchung/Anmeldung des Kunden (Antrag/Ticketkauf) zustande.
Betrifft die Vereinbarung vermittelte Leistungen Dritter, so kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Drittanbieter zustande. Die HKDS AG ist diesfalls nicht Vertragspartei.
1.3. Offerten und Buchungsplattform
Die Annahmefrist für Offerten der HKDS AG beträgt 14 Tage, sofern keine abweichende Frist vereinbart wurde. Danach ist die HKDS AG nicht mehr an die Offerte gebunden. Die HKDS AG behält sich vor, von einer Offerte vor Ablauf der Annahmefrist zurückzutreten.
Erfolgt die Buchung über eine elektronische Buchungsplattform, gelten zusätzlich die dort publizierten Bestimmungen. Angebote auf elektronischen Buchungsplattformen stellen keine Offerten dar, sind unverbindlich und können jederzeit ändern. Ein verbindlicher Vertrag entsteht erst mit der Buchungsbestätigung durch die HKDS AG und nur gemäss dortigen Konditionen. Vor diesem Zeitpunkt wird jegliche Haftung abgelehnt.
1.4. Leistungen
Die HKDS AG verpflichtet sich, die Dienstleistungen gemäss Beschreibungen zu erbringen. Als Grundlagegelten die Leistungsbeschreibungen in den gültigen Prospekten bzw. den elektronischen Medien sowie weiteren schriftlichen Angeboten der HKDS AG. Spezialtarife, Sonderwünsche und Nebenanreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn diese schriftlich bestätigt worden sind.
Alles andere, nicht von der HKDS AG produzierte Informationsmaterial und/oder Auskünfte von Dritten sind unverbindlich und begründen für die HKDS AG keine Leistungspflicht.
1.5. Preise
Die Preise sind dem jeweiligen Angebot oder den gültigen Preislisten der HKDS AG zu entnehmen. Vorbehalten bleiben anders lautende Vereinbarungen zwischen Kunden und der HKDS AG. Preisänderungen werden rechtzeitig veröffentlicht und sind jederzeit auf einen beliebigen Termin möglich.
Alle Preisangaben verstehen sich inklusive aktuell gültiger Mehrwehrsteuer. Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung geht zu Lasten des Kunden.
Sämtliche Dienstleistungen werden ausschliesslich in Schweizer Franken (CHF) angeboten. Preiseangaben in Fremdwährungen sind lediglich unverbindliche Richtwerte. Bei Zahlung mit Fremdwährung erfolgt eine Umrechnung zu aktuellen Tageskursen. Allfällige Gebühren gehen zu Lasten des Kunden. Das Rückgeld erfolgt grundsätzlich in Schweizer Franken oder Euro.
1.6. Gutscheine
Verfallene Gutscheine werden nicht verlängert, jedoch wird der Wert des Gutscheines bis maximal ein Jahr nach Ablaufdatum beim Bezug von Seilbahntickets angerechnet.
Gutscheine, welche gratis ausgegeben wurden (Sponsoring, PR-Zwecke, Aktionärsbillette, usw.), werden nicht verlängert.
1.7. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt unmittelbar bei Vertragsabschluss. Ticketbezüge auf Kredit sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Ausnahmeregelungen sind im Voraus zu vereinbaren und nur mit schriftlicher Bestätigung gültig. Bei Bezahlung auf Rechnung verpflichtet sich der Kunde, den in Rechnung gestellte Betrag bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum zu bezahlen (Verfalltag).Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht innert der Zahlungsfrist nicht nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung in Verzug und hat Verzugszinsen von 5% zu zahlen. Ab Verzugszeitpunkt ist die HKDS AG berechtigt, sämtliche Dienstleistungen an den Kunden ohne weitere Mitteilung einzustellen.
Die HKDS AG behält sich vor, für Leistungen ganz oder teilweise Vorauszahlungen zu verlangen. Zahlungskonditionen können je nach Produktekategorie variieren. Gerät der Kunde mit der Entrichtung der Anzahlung in Verzug, ist die HKDS AG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies gilt als Änderung oder Absage durch den Kunden und es kommen, soweit nicht anders vereinbart, die nachstehenden Konditionen gemäss AGB Ziff. 1.8. (Annullation durch den Kunden) zur Anwendung.
1.8. Annullation durch den Kunden
Wesentliche Änderungen oder Absagen von Vereinbarungen müssen der HKDS AG möglichst frühzeitig und schriftlich mitgeteilt werden. Wird die Reservation vollumfänglich abgesagt, ohne dass die HKDS AG dies zu vertreten hat, gelten grundsätzlich folgende Annullierungspauschalen:
– bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Termin: kostenlos
– bis 36 Stunden vor dem vereinbarten Termin: 50%
– bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin: 100%
Massgebend für die Berechnung ist der Eingang der schriftlichen Annullierung bei der HKDS AG.
Betrifft die Annullation ausschliesslich vermittelte Leistungen Dritter, so greifen die Vertragsbestimmungen oder AGBs der Drittanbieter.
1.9. Rücktritt durch den Kunden
Bricht ein Kunde die Dienstleistung vorzeitig ab oder verlässt er sie verfrüht, hat er kein Anrecht auf Rückerstattung von Kosten. Allfällige ihm hierdurch entstehende Zusatzkosten trägt der Kunde.
1.10. Rücktritt durch die HKDS AG
Die HKDS AG ist jederzeit berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten oder die Aktivität vorzeitig abzubrechen. Wichtige Gründe sind Wetterverhältnisse, Naturereignisse, behördliche Auflagen und Verbote, Sicherheitsaspekte und Fälle höherer Gewalt sowie andere, von der HKDS AG nicht beeinflussbare Umstände. Der bezahlte Preis wird in diesem Fall, abzüglich der von der HKDS AG bereits erbrachten Leistungen, zurückerstattet.
Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen. Programmänderungen sowie Verspätungen im Fahrplan bleiben im Fall des Vorliegens wichtiger Gründe ausdrücklich vorbehalten. Die HKDS AG bemüht sich, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu bieten; in derartigen Fällen besteht jedoch darauf kein Rechtsanspruch des Kunden.
Die HKDS AG kann ferner unter folgenden Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten:
– Wenn Teilnehmer durch ihre Handlungen und/oder Unterlassungen berechtigten Anlass dazu geben.
– Wenn die HKDS AG feststellt, dass Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht wurden.
– Wenn begründeter Anlass besteht, dass die Veranstaltung oder deren Teilnehmer den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der HKDS AG, des Hohen Kasten im Allgemeinen oder ihrer Gäste gefährden.
– Wenn Dritte, die auf Veranlassung des Veranstalters durch die HKDS AG in die Organisation einbezogen wurden, die Leistungserbringung vollständig oder teilweise hindern.
1.11. Haftungsbestimmungen
Die HKDS AG verpflichtet sich gegenüber dem Kunden zur sorgfältigen Erbringung der Leistungen gemäss Vertrag, diesen AGB und möglichen anderen Vertragsbestimmungen. Die HKDS AG haftet lediglich für Mängel oder Ausfälle der Dienstleistung, die einen Minderwert darstellen.
Bei verschuldetem Ausfall kann die HKDS AG innert angemessener Frist eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. In diesem Fall sind Ersatzansprüche ausgeschlossen. In jedem Fall haftet die HKDS AG maximal in der Höhe des Umfangs des bezahlten Angebotes und die Haftung ist auf den unmittelbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für Folgeschäden, reine Vermögensschäden und entgangener Gewinn etc. wird abgelehnt. Keine Haftung besteht bei einem Rücktritt durch die HKDS AG nach obenstehender AGB Ziff. 1.10. (Rücktritt durch die HKDS AG).
Die HKDS AG haftet nur bei absichtlicher oder grob fahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Kunden. Jede weitere Haftung (leichte, mittlere Fahrlässigkeit; Kausalhaftung, Hilfspersonenhaftung) wird wegbedungen. Die HKDS AG haftet nicht für Umstände, welche auf unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt oder auf das Verhalten sowie Eigenschaften des Kunden zurückzuführen sind (insb. Selbstverschulden). Werden die Weisungen der HKDS AG oder ihrer Hilfspersonen nicht befolgt, entfällt jegliche Haftung seitens der RB.
Die HKDS AG haftet nicht für Diebstahl und Verlust von Sach- und Vermögenswerten, Vermögens- oder Sachschäden, etc., den/die sie nicht zu verantworten hat.
1.12. Beanstandungen
Hat der Kunde während einer Dienstleistung Anlass zu Beanstandungen, hat er diese unverzüglich dem verantwortlichen Mitarbeiter der HKDS AG mitzuteilen. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, alles Zumutbare zu unternehmen, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen möglichen Schaden gering zu halten. Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren in jedem Fall nach einem Jahr ab dem Zeitpunkt der Erbringung der Dienstleistung. Gewährleistungsansprüche können nicht abgetreten werden.
1.13. Versicherung
Die HKDS AG hat branchenübliche Versicherungen für Störungen oder Unfälle. Der Kunde haftet gegenüber der HKDS AG für Beschädigungen und Verluste, die durch ihn bzw. seine Hilfspersonen oder Teilnehmer verursacht werden, ohne dass die HKDS AG ein Verschulden nachweisen muss. Deshalb empfiehlt die HKDS AG allen Kunden für einen ergänzenden Versicherungsschutz zu sorgen.
1.14. Datenschutz / -verwendung
Einzelne Bereiche der Betriebe werden mit Videoaufzeichnungen überwacht. Die HKDS AG beachtet hierbei die jeweils anwendbare Datenschutzgesetzgebung.
Die HKDS AG bearbeitet und sammelt personenbezogene Kundendaten nur im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetzgebung. Diese werden lediglich zur Aufrechterhaltung und Verbesserung von Kundenbeziehungen, Qualitäts- und Dienstleistungsmassstäben, zur Maximierung der Betriebssicherheit oder im Interesse von Verkaufsförderung, Produktdesign, Verbrechensverhütung, wirtschaftlichen Eckdaten und Statistiken sowie der Rechnungsstellung verwendet.
Der Kunde, der eine Dienstleistung der HKDS AG in Anspruch nimmt, stimmt einer Weitergabe sämtlicher Kundendaten an Dritte zu, soweit dies zur Bereitstellung und/oder Vermittlung entsprechender Dienstleistungen notwendig ist. Ansonsten erfolgt die Weitergabe nur mit Zustimmung des Kunden, soweit die HKDS AG nicht gesetzlich verpflichtet ist, Personendaten an Dritte weiterzugeben.
Bei der Verwendung von online-Plattformen kommen die diesbezüglich ergänzenden Bestimmungen der HKDS AG bzw. Drittanbietern zur Anwendung.
1.15. Verwendung W-LAN
Die Nutzung des W-LAN der HKDS AG erfolgt auf eigene Gefahr. Die HKDS AG lehnt die Haftung für sämtliche hieraus entstehenden Folgen ausdrücklich ab. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es den Nutzern nicht erlaubt ist, das Netz für rechtswidrige, strafbare und/oder sittenwidrige Inhalte und Handlungen zu nutzen.
1.16. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und der übrigen Vertragsbestimmungen
Die HKDS AG behält sich das Recht vor, diese AGB oder Teile hiervon und die übrigen Vertragsbestimmungen jederzeit abzuändern. Änderungen der AGB werden dem Kunden rechtzeitig unter Bekanntgabe des Gültigkeitsbeginns mitgeteilt. Sollte der Kunde durch die Änderung der AGB erheblich benachteiligt sein, so ist er berechtigt, den Vertrag per Inkrafttreten der geänderten AGB zu künden. Das Kündigungsrecht erlischt mit Inkrafttreten der Änderung.
Änderungen einer vertraglichen Vereinbarung bedürfen der Schriftform und sind von den Parteien zu unterzeichnen. Mitteilungen per E-Mail gelten als schriftlich erfolgt.
1.17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Die Geschäftstätigkeit der HKDS AG basiert ausschliesslich auf schweizerischem Recht. Die Anwendung des «Wiener Kaufrechts» (CISG) wird ausdrücklich wegbedungen. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der vorliegenden AGB oder anderer Vertragsabreden führt nicht zu Unwirksamkeit der restlichen Bestimmungen gemäss AGB oder Vertrag.
Der Gerichtsstand ist 9050 Appenzell, Bezirk Rüte. Es ist der HKDS AG freigestellt, den Vertragspartner an seinem Sitz oder jedem anderen zulässigen Ort zu belangen.
B. Dienstleistungen der HKDS AG
2. Generelles
2.1. Arten von Dienstleistungen
Das Angebot der HKDS AG umfasst einzelne Dienstleistungen (z.B. „Bahnbetrieb und Beförderung“) und Veranstaltungen als Kombination von mehreren Dienstleistungen (z.B. „Bahnbetrieb und Beförderung“ mit „Events, Gastronomie und Spezialangebote“).
Ebenfalls organisiert/vermittelt die HKDS AG in Zusammenarbeit mit Partnern (Drittanbietern) Veranstaltungen als Pauschalangebote, welche je eigenständige Dienstleistungen der HKDS AG und der jeweiligen Partner enthalten. Schliesslich vermittelt die HKDS AG Dienstleistungen von Partnern, welche nicht in Zusammenhang mit Dienstleistungen der HKDS AG stehen. Der jeweilige Partner ist hierbei selbst für die vertragsgemässe Erbringung seiner Dienstleistung verantwortlich. Die HKDS AG übernimmt keinerlei Haftung oder Garantie in Bezug auf die selbständigen Dienstleistungen der Partner und / oder Drittanbieter und ist bezüglich dieser Dienstleistung nicht Vertragspartei. Bezüglich dieser Dienstleistungen Dritter gelten die vertraglichen Vereinbarungen inkl. AGB mit dem betreffenden Anbieter. Vorliegende AGB können lediglich bei Bedarf ergänzend hinzugezogen werden, sofern hierdurch keine Haftung der HKDS AG entsteht.
2.2. Haftung bei Pauschalreisen
Eine Dienstleistung der HKDS AG kann alleine oder in Zusammenarbeit mit Partnern die gesetzlichen Kriterien einer Pauschalreise erfüllen. Für Pauschalreisen jeglicher Form wird der Schadenersatz, soweit gesetzlich zulässig, auf das zweifache des Preises der Pauschalreise beschränkt.
Der Reiseantritt zu einer Dienstleistung, welche eine Pauschalreise darstellt, erfolgt in jedem Fall in der Schweiz. Die Organisation einer allfälligen Anreise aus dem Ausland ist Sache des Kunden und nicht Bestandteil einer Pauschalreise / Dienstleistung der HKDS AG oder einer ihrer Partner. Eine diesbezügliche Haftung der HKDS AG wird wegbedungen.
3. Bahnbetrieb und Beförderung
3.1. Tickets
Mit dem Verkauf eines Tickets oder eines Abonnements verpflichtet sich die HKDS AG zur Beförderung des rechtmässigen Ticket- oder Abonnementsinhabers und/oder seines Materials gemäss diesen AGB.
Die Tickets und Abonnemente sind nur während den publizierten Betriebszeiten gültig. Für Abend- und Spezialveranstaltungen ausserhalb der Betriebszeiten sind die Abonnemente, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vermerkt ist, nicht gültig. Alle Tickets und Abonnemente sind persönlich und nicht übertragbar (Ausnahme: übertragbare Jahreskarten) und auf Verlangen dem Kontrollpersonal vorzuzeigen. Es besteht kein Anspruch auf nachträglichen Umtausch.
Bei Verlust oder Diebstahl eines Tickets findet keine Rückerstattung statt. Ersatz von Abonnements wird nur geleistet, wenn die Kassenquittung vorgewiesen wird.
Das Bahnpersonal ist berechtigt, jederzeit Ticketkontrollen vorzunehmen. Auf entsprechende Aufforderung des Bahnpersonals hin hat sich der Ticketinhaber mittels gültigem Identitätsausweis oder eines gleichwertigen Ausweises auszuweisen.
Freifahrten oder Jahreskarten welche im Rahmen von Gewinnspiel verlost worden sind, sind ausschliesslich bei der Seilbahn Brülisau – Hoher Kasten gültig.
E-Tickets sind ab Austelldatum bis Ende Saison gültig. Das Ablaufdatum ist aufgedruckt bzw. in der Wallet ersichtlich. Bei Nichtnutzung der E-Tickets erfolgt keine Rückerstattung.
Beim Kauf eines Tickets über den E-Shop oder über das App „Hoher Kasten“ werden zusätzlich die AGB von 4Tix implizit akzeptiert.
3.2 Handgepäck und Materialtransport
Als Handgepäck i.S. von Art. 23 PBG und Art. 62 f. VPB gilt die Gesamtmenge von Waren oder Gegenständen, welche eine Person mit beiden Händen (Koffer, Taschen, Kisten, Körbe etc.) und mittels Tragen am Körper (Rucksäcke etc.) in einem Mal transportieren kann. Vorbehalten bleibt die Voraussetzung, dass dieses Handgepäck in den dafür vorgesehenen Abteilen bzw. Ablageflächen transportiert und innerhalb der fahrplanmässigen Haltezeit umgeschlagen werden kann.
Ausgeschlossen bleibt der Transport von Sachen, die den Mitreisenden lästig fallen oder einen Schaden verursachen können.
Der Transport von Materialien und Gütern, welche nicht als Handgepäck gelten, stellen einen kostenpflichtigen Gütertransport dar und erfolgt gemäss den entsprechenden Tarifbestimmungen der HKDS AG.
Mit Ausnahme von Rollstühlen oder Fortbewegungshilfen für Gäste mit eingeschränkter Mobilität transportiert die HKDS AG ausdrücklich keine Art von Räder (ein- oder mehrrädrige Fortbewegungsmittel oder Sportgeräte wie Velos, Mountainbikes, Trottinetts, etc.).
Beim Transport von (Tief-) Kühlprodukten ist es Aufgabe des Güterkunden, die Kühlkette sicherzustellen Jegliche Verantwortung und Haftung mit Bezug zur Einhaltung der Kühlkette wird von Seiten HKDS AG ausdrücklich abgelehnt.
3.3. Fehlverhalten bei Abonnement- und Ticketinhaber
Verstösst ein Ticket- oder Abonnementinhaber gegen die vorliegenden Bestimmungen, missachtet er Weisungen und Anordnungen des Personals oder verhält er sich rücksichtslos, kann die HKDS AG ihn von der Benützung der Anlagen ausschliessen und das Ticket entschädigungslos entziehen.
Wer Anlagen oder Einrichtung der HKDS AG verunreinigt oder beschädigt, hat die Instandstellungs- und Reinigungskosten zu bezahlen. Im Falle vorsätzlicher Beschädigung bleibt eine Strafanzeige vorbehalten.
Sämtlichen Personen ist das Betteln auf dem Grund und den Anlagen der HKDS AG untersagt.
3.4. Ausschluss vom Transport
Die HKDS AG kann den Transport von Geräten auf ihren Anlagen verweigern, sofern diese den Betrieb oder andere Gäste stören oder für die Benützung der Anlagen offensichtlich ungeeignet sind.
Weiter sind Personen, welche vorsätzlich oder grobfahrlässig gegen die Weisungen des Personals, Anordnungen befugter Personen oder gesetzliche Vorschriften verstossen, vom Transport ausgeschlossen (vgl. AGB Ziff. 3.3. Fehlverhalten bei Abonnement und Ticketinhaber).
Personen können zudem nach Massgabe von Art. 59 f. VPB vom Transport ausgeschlossen werden.
Ebenfalls können Personen bei ungünstigen Witterungsbedingungen aus Sicherheitsgründen vom Transport ausgeschlossen werden. Weiter können Personen vom Transport ausgeschlossen werden, wenn sie vor dem beabsichtigten Transport Dritte gefährdet haben oder Grund zur Annahme besteht, dass sie weiterhin Dritte gefährden werden. Im Wiederholungsfall oder in schwerwiegenden Fällen kann der Fahrausweis entzogen werden.
3.5. Haftung und ergänzende Bestimmungen
Ergänzend kommen die Bestimmungen des schweizerischen Eisenbahngesetzes vom 20. Dezember 1957 (SR 742.101), des Bundesgesetzes über die Personenbeförderung (PBG; SR 745.1) und der Verordnung über die Personenbeförderung (VPB; SR 745.11) mit Ausnahme der Haftungsreglung vollumfänglich zu Anwendung.
Davon abweichend wird die Haftung gemäss AGB Ziff. 1.11 (Haftungsbestimmungen) wegbedungen, soweit dies die einschlägigen zwingenden Haftungsbestimmungen zulassen.
4. Freizeitaktivitäten
4.1 Winteraktivitäten
Die HKDS AG betreibt keine Wintersportdienstleistungen. Es werden keine Wintersportgeräte wie Ski, Snowboard, Schneeschuhe, usw. transportiert.
Für den Europarundweg auf dem Hohen Kasten unterliegt die HKDS AG der Verkehrssicherungspflicht.
Der Kunde hat die Markierungen des Rundweges und die Kommunikation der aktuell freigegebenen Abschnitte des Rundweges zu beachten. Es gelten die FIS-Regeln und in Anlehnung an die bfu-Mitteilungen die eigenen Regeln der HKDS AG für Freizeitaktivitäten. Ist ein Unfall auf eine Verletzung der genannten Regeln zurückzuführen, wird die Haftung der HKDS AG abgelehnt und der Unfallverursacher kann für Unfallschäden haftbar gemacht werden.
Ausserhalb der Betriebszeiten sind die Wege auf dem Gipfel des Hohen kasten geschlossen. Es ist keine Sicherung von alpinen Gefahren gewährleistet. Die Benützung der Wege auf dem Gipfel ausserhalb der Öffnungszeiten ist lebensgefährlich. Aktivitäten ausserhalb der Betriebszeiten und ausserhalb des freigegebenen Gipfelbereichs auf eigene Verantwortung. Es wird jegliche Haftung der HKDS AG abgelehnt.
4.2 Sommeraktivitäten
Die HKDS AG betreibt keine Sommerwanderwege. Die Verantwortung für Erstellung und Unterhalt dieser Wege liegt bei dem gemäss der Gesetzgebung für Fuss- und Wanderwege zuständigen Gemeinwesen. Es besteht keine Verkehrssicherungspflicht für die HKDS AG. Aktivitäten auf Sommerwanderwegen erfolgen zu jeder Tageszeit auf eigene Verantwortung. Es wird jegliche Haftung der HKDS AG abgelehnt.
Die HKDS AG weist darauf hin, dass auf den von den Stationen wegführenden Wegen mitunter höhere Anforderungen an die Benutzer gelten. Wege können ihrer Signalisation entsprechend schmal, steil und exponiert sein, Trittsicherheit und Schwindelfreiheit erfordern und Wanderschuhe und Wetterschutz nötig machen. Auch besteht Steinschlag-, Rutsch- und Absturzgefahr sowie Gefahr bei Wetterumsturz. Die HKDS AG empfiehlt ihren Gästen, sich über Verhältnisse und Gefahren zu informieren, auf markierten Wegen zu bleiben und die Routenwahl den Verhältnissen und eigenen Fähigkeiten anzupassen.
4.3 Rettungsdispositiv
Die HKDS AG verfügt ausserhalb über keine Rettungs-/ Notfallorganisation zur Intervention ausserhalb des Stationsbereichs.
Die Verantwortung übernehmenden Blaulichtorganisationen (Feuerwehr, Sanität, Alpine Rettung, etc.) werden durch die HKDS AG in ihren Ausübung soweit als möglich unterstützt.
Die HKDS AG verfügt über ein Pikett-Dispositiv, um Interventionseinheiten von Blaulichtorganisationen (Feuerwehr, Sanität, Polizei, Alpine Rettung) auch ausserhalb des Fahrplans zu transportieren. Die HKDS AG fungiert in diesen Fällen als Ultima Ratio, wenn keine andere Transportmöglichkeit verfügbar ist (z.B. aufgrund der Witterung oder winterlicher Verhältnisse, etc.) oder der Transport mittels HKDS AG die schnellstmögliche Intervention darstellt.
Die HKDS AG stellt indes keinen Service für Extrafahrten sicher, wenn eine Intervention im Gebiet via Zufahrtsstrasse oder Luftrettung schneller oder sinnvoller ist. Sonderfahrten bei Notfällen werden nach dem Verursacherprinzip verrechnet.
4.4 Unterhalt der Publikumsanlagen
Für den Unterhalt und die Sicherheit ihrer Publikumsanlagen (Stationen, Perrons) verfügt die HKDS AG während der kalten Jahreszeiten über ein Winterdispositiv. Publikumsanlagen werden nach Schneefall bestmöglich geräumt. Eine vollständige Räumung kann witterungsbedingt (namentlich bei andauerndem Schneefall oder wechselhaften Bedingungen) verunmöglicht sein und daher nicht garantiert werden. Die HKDS AG weist ausdrücklich darauf hin, dass trotz Schneeräumung und Massnahmen gegen Glatteis auch auf sämtliche Publikumsanlagen der Jahreszeit entsprechend winterlich alpine Verhältnisse herrschen können, auch wenn dies nicht konkret ausgeschildert ist. Die HKDS AG verzichtet auf eine Beschilderung mit «reduziertem Winterdienst» und setzt bei ihren Gästen Eigenverantwortung und die nötige Vorsicht beim Betreten der Publikumsanlagen und insb. Ein- und Ausstieg aus den Fahrzeugen voraus. Gutes Schuhwerk wird empfohlen.
4.5. Abgrenzung Unterhalts- und Sorgfaltspflicht bei Publikumsanlagen
Innerhalb des Nahbereichs der Publikumsanlagen der HKDS AG schützt diese ihre Gäste vor Absturz- und Naturgefahren wie Stein- und Felsschlag, ferner auch Erd- und Hangrutsch, Murgang, Eisschlag oder Lawinen. Eine Beschilderung des gesicherten Nahbereichs ist aus faktischen Gründen nicht möglich. Der gesicherte Nahbereich ist durch natürliche Gegebenheiten, Geländekammerung, Zäune, Abschrankungen oder Geländer vom ungesicherten Gelände abgegrenzt.
Ausserhalb dieses gesicherten Nahbereichs ihrer Publikumsanlagen ist die HKDS AG nicht für den Schutz ihrer Gäste vor den ortsüblichen Gefahren verantwortlich. Es gelten dort die Bedingungen für Sommeraktivitäten gemäss AGB Ziff. 4.2 und jegliche Haftung der HKDS AG wird abgelehnt.
5. Events, Gastronomie und Spezialangebote
5.1. Eigenständige Dienstleistungen der HKDS AG
Für Dienstleistungen in der Form von Veranstaltungen (Kombination mehrerer Dienstleistungen), welche ganz oder teilweise von der HKDS AG organisiert werden, gelten zusätzlich nachstehende Bestimmungen.
5.2. Tickets
Tickets, die den Anforderungen an die Lesbarkeit nicht entsprechen, sind ungültig. Nach dem Verlassen der Veranstaltung können sie zum Wiedereintritt nur genutzt werden, wenn das auf dem Ticket vermerkt ist oder wenn das Kontrollpersonal dies ausdrücklich so bestätigt beziehungsweise anordnet.
Bei Kombitickets gelten für die rein bahnspezifischen Aspekte subsidiär die obenstehenden Bestimmungen AGB Ziff. 3. (Bahnbetrieb und Beförderung).
5.3. Ticketbegrenzung und Handel
Die HKDS AG kann die Anzahl der Tickets, die an einen einzelnen Kunden abgegeben werden, limitieren. Sofern nicht schriftlich vereinbart, ist es dem Kunden nicht gestattet, die Publikationen und andere Angaben zur Dienstleistung oder die Marken und Kennzeichnungen von HKDS AG zu verwenden, um erworbene Tickets weiter zu veräussern. Er darf Tickets nicht für Werbung oder Verkaufsförderung in eigener Sache verwenden (Bsp.: Öffentliche Verlosungen, Einbinden in Packages).
Der gewerbliche Handel mit den Tickets ist untersagt. Diese verlieren dadurch ihre Gültigkeit.
5.4. Ausschluss von Dienstleistungen
Soweit nicht anders vereinbart, ist die Mitnahme von gefährlichen Gegenständen wie insbesondere Feuerwerkskörper, Waffen, scharfe oder spitze Gegenstände aller Art untersagt.
Verstösst der Ticketinhaber gegen die Anweisungen der Ordnungsdienste, die Sicherheitsvorschriften, die Platzanweisung und Personenlenkung, das Abfallentsorgungskonzept, so verliert sein Ticket die Gültigkeit und er kann von der laufenden Dienstleistung und von weiteren Dienstleistungen der HKDS AG oder ihrer Partner ausgeschlossen werden.
5.5. Speisen und Getränke
Wenn keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wird, bezieht der Kunde alle Speisen und Getränke von der HKDS AG; ansonsten kann ein Zapfengeld und/oder eine Aufwandentschädigung verrechnet werden.
5.6. Verschiebung der Dienstleistung und Rücktritt durch die HKDS AG
Es gilt die AGB Ziff. 1.10. (Rücktritt durch die HKDS AG) mit nachstehenden Ergänzungen.
Die Dienstleistung kann auf einseitige Erklärung der HKDS AG verschoben oder gänzlich abgesagt werden. Im Falle einer Verschiebung gilt das bereits gekaufte Ticket für das Verschiebedatum. Ist dem Kunden eine Teilnahme am Verschiebedatum nicht möglich oder findet im selben Jahr keine gleiche Dienstleistung mehr statt, erhält der Kunde einen Gutschein im Wert der verschobenen bzw. abgesagten Dienstleistung.
Im Falle einer Absage gibt die HKDS AG zudem gleichzeitig die Modalitäten für die Rückerstattung des Kaufpreises bekannt. Der Kunde muss die Rückerstattung innert drei Monaten nach Bekanntgabe in Anspruch nehmen. Danach erlischt sein Rückerstattungsanspruch.
5.7 Haftung
Die HKDS AG haftet ausschliesslich für die sorgfältige Organisation des Anlasses, soweit sie hierfür ein grobfahrlässiges Verschulden trifft. Ausdrücklich ausgeschlossen sind Haftung für die inhaltliche Qualität der Darbietung sowie für Beeinträchtigungen, Schädigungen, die von anderen Teilnehmern an der Veranstaltung ausgehen.
Für Handlungen oder Unterlassungen des Aktivitätsleiters (Guides, Führer etc.) haftet die HKDS AG nur, wenn dieser in der Verrichtung seiner Tätigkeit schuldhaft handelt.
Brülisau, Mai 2019
Hoher Kasten Drehrstaurant und Seilbahn AG
Dorf 22
9058 Brülisau